Alternativer Investmentfonds (AIF)

Maßgebend für eine Beteiligung sind ausschließlich der Inhalt des Verkaufsprospekts in deutscher Sprache (einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag und - im Falle einer treuhändischen Beteiligung - Treuhandvertrag), die wesentlichen

Anlegerinformationen und die Beitrittserklärung. Der Verkaufsprospekt enthält insbesondere ausführliche Informationen zu den wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Details sowie den Risiken einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft. Aus der (Wert-) Entwicklung in der Vergangenheit kann nicht auf zukünftige Entwicklungen und Ergebnisse geschlossen werden. Der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, der Gesellschaftsvertrag, der Treuhandvertrag, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die aktuellen Jahresberichte sind in deutscher Sprache verfasst und bei uns kostenlos erhältlich.

Risiken beim Kauf einer Pflegeimmobilie

Der Kauf einer Immobilie ist eine langfristige Anlageentscheidung, kurzfristige Gewinne lassen sich mit ihr in der Regel nicht erzielen.

Der Kauf einer Anlage-Immobilie ist immer auch mit Risiken verbunden. Um eine bewusste Kaufentscheidung treffen zu können, ist es wichtig, dass Sie diese Risiken kennen. Zu jedem Objekt erhalten Sie ein ausführliches Exposé, das wichtigen Informationen zur Immobilie enthält. Weiterhin können Sie Bestandsobjekte jederzeit besichtigen, um sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Der zukünftige Wert einer Immobilie hängt von vielen Faktoren ab. Hierzu zählen z.B. der Mietertrag, der Erhaltungszustand, die

Nachfrageentwicklung, Änderung in der umliegenden Bebauung sowie wirtschaftliche und demografische Entwicklung im Allgemeinen.

Diese Änderungen können sich sowohl wertsteigernd als auch mindernd auswirken. Mieter eines Pflegeheims ist der Heimbetreiber. Im

Fall einer Insolvenz ist damit zu rechnen, dass die Mieteinnahmen ganz oder teilweise entfallen, bis ein neuer Betreiber das Objekt übernimmt. Falls Mängel an der Mietsache auftreten, hat der Betreiber unter Umständen das Recht, die Miete zu kürzen. Nach Ablauf des Mietvertrages ist der Betreiber nicht mehr verpflichtet, das Objekt weiter zu mieten und Miete zu zahlen, sodass es den Eigentümern obliegt, entweder eine Verlängerung des Mietvertrages zu verhandeln oder einen neuen Mieter zu finden. Vom Mietzins

sind in der Regel noch Kosten zu tragen, wie zum Beispiel Instandhaltungsrücklagen, Verwalterkosten oder Grundsteuern.

 

Mieten sind zu versteuern, der Nettoertrag aus Ihrer Immobilie ist daher - abhängig von Ihrem Einkommen - meist geringer, als der

Bruttobetrag; Abschreibungen (AfA), Zinsen einer Finanzierung, Instandhaltungsaufwendungen und Verwalterkosten können steuerlich mit Einnahmen verrechnet werden. Steuerliche Rahmenbedingungen können sich in Zukunft ändern, dadurch können sich auch die aktuell gültigen steuerlichen Vorteile verändern. Wir empfehlen, sich entsprechend von einem Steuerberater beraten zu lassen.

 

Falls Sie den Kauf Ihrer Immobilie mit einem Darlehen finanzieren, ist die Höhe der monatliche Zins- und Tilgungsrate in der Regel abhängig von

  • Darlehenshöhe, bzw. eingebrachtem Eigenkapital;
  • Zinssatz;
  • Laufzeit des Darlehens bzw. Tilgungssatz.

Besonders, wenn das Darlehen zeitnah getilgt sein soll (und der Tilgungssatz entsprechend hoch ist), ergeben sich meistens monatliche Zuzahlungen und/oder höhere Eigenkapitalanteile. Bei einem Weiterverkauf und einer hohen Kreditfinanzierung reicht der Verkaufspreis ggf. nicht aus, das Darlehen abzulösen. Auch kann das Kreditinstitut bei vorzeitiger Kündigung des Kredits eine

Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Nach Ablauf der Zinsfestschreibungszeit wird das Darlehen in der Regel verlängert (prolongiert). Der dann zu vereinbarende Zins kann niedriger, aber auch höher ausfallen, was Auswirkung auf die Höhe der monatlichen Kreditzahlungen hat. Falls mehrere Personen eine Immobilie erwerben und finanzieren, sollte die Frage geklärt sein, wie die Eigentümer verfahren wollen, falls ein oder mehrere Eigentümer die Eigentümergemeinschaft wieder verlassen möchten. Eheleute, Paare oder Lebensgemeinschaften sollten für den Fall einer Trennung die Frage der Kreditfinanzierung nach der Trennung regeln. Die vermittelten Immobilien sind nach dem WEG geteilt. Die einzelnen Eigentümer bilden von Gesetzes wegen eine Gemeinschaft. lnfolgedessen kann es sein, dass, falls einzelne Miteigentümer Zahlungen verweigern oder nicht leisten können, diese von den übrigen Eigentümern mitgetragen werden müssten. Die erworbenen Appartements stehen in der Regel nicht zur Eigennutzung zur Verfügung. Stattdessen bieten viele Heimbetreiber ein sogenanntes Vorbelegungsrecht.

 

Falls die von den Eigentümern gebildeten Instandhaltungsrücklagen nicht ausreichen, erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen zu finanzieren, müssen diese Kosten von den Eigentümern gesondert finanziert werden. Die CVM GmbH vermittelt lediglich die Möglichkeit des Abschlusses eines Immobilienkaufvertrages. Eine auf persönliche Lebensverhältnisse abgestimmte Anlageberatung war nicht Gegenstand der Beratung. Eine Finanzierungsberatung erfolgte nicht.